Wie du vielleicht schon weißt, folgt nach einer erfolgreichen Bewerbung meistens eine Einladung zu einem persönlichen oder auch telefonischen Vorstellungsgespräch.

Dass heutzutage Bewerbungsgespräche immer kreativer gestaltet werden, ist nichts Neues mehr. Jedoch sollst du wissen, dass es, basierend auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Fragen zu Themen gibt, die nicht von Personalern gestellt werden dürfen. Deshalb geben wir dir eine kleine Übersicht zu Fragen, die du nicht beantworten musst, wann wiederum Ausnahmen gelten und wie du nötigenfalls gekonnt reagieren kannst! Bestimmte Themenfelder sind für Personaler tabu. Hierzu gehört beispielsweise das Thema Familienplanung. Fragen wie „Sind Sie schwanger?“ oder „Haben Sie vor in absehbarer Zeit eine Familie zu gründen?“ haben in einem Bewerbungsgespräch nichts zu suchen.

Das gleiche Prinzip gilt, wenn es um deine gesundheitliche Situation geht. Bestehende oder vergangene Krankheiten und deren Dauer gehen einen Arbeitgeber nichts an. Fragen wie „Bestehen Krankheiten in Ihrer Familie?“ oder „Ist eine Behinderung bei Ihnen vorhanden?“ sind daher nicht legitim. Zum Themenfeld „Privates/private Ansichten“ zählen beispielsweise Religions- oder Parteizugehörigkeit, sexuelle Orientierung („Sind Sie homosexuell?“), Vorstrafen („Waren Sie mal im Gefängnis?“) oder allein dein Umgang mit Geld. Hierzu darf man sich ebenso nicht erkundigen.

Wo jedoch Abweichungen gelten

Wie bereits erwähnt, gibt es aus gutem Grund auch Ausnahmen. Diese gelten besonders, wenn die Informationen für den angestrebten Beruf wirklich von Bedeutung sind. Hier darf ein Arbeitgeber sein Fragerecht nutzen und der Bewerber hat die Pflicht zur Offenbarung. Der Begriff „Fragerecht“ sagt aus, dass der Arbeitgeber in bestimmten Fällen das Recht hat die sonst nicht erlaubten Fragen ausnahmsweise zu stellen.

Dies tritt in folgenden Fällen in Kraft:

Fragen zur Schwangerschaft oder zum Gesundheitszustand sind erlaubt, wenn es sich um einen Job handelt, bei dem Schwangere nur bedingt oder gar nicht eingesetzt werden können, da sonst ihre Gesundheit oder die des Kindes gefährdet wäre. Folglich heißt es also, wenn die schwere körperliche Arbeit zu Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit und der Gesundheit des Arbeitnehmers führen würde.

Wenn du Tätigkeiten im Finanzsektor anstrebst, wie zum Beispiel das Arbeiten bei einer Bank, kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Fragen hinsichtlich deiner Vermögensverhältnisse
(insbesondere Schulden) rechnen.

Das Interesse an möglichen Vorstrafen ist besonders hoch, wenn du als Jurist/in arbeiten oder die Beamtenlaufbahn bei der Polizei einschlagen möchtest. Gerne wird ein auch Führungszeugnis verlangt, wenn du in den Verkauf einsteigen möchtest, da man dort gewöhnlich Kassen bedienen muss. Auf der anderen Seite unterliegst du, wie oben bereits erwähnt, in gewissen Fällen der Offenbarungspflicht. Das heißt du solltest im Gespräch von dir aus folgende Informationen offenbaren:

  • Wurdest du zu einer Haftstrafe verurteilt und musst diese in nächster Zeit antreten, stehst du in der Pflicht den Arbeitnehmer im Gespräch darüber zu informieren.
  • Das gleiche gilt bei ansteckender Krankheit, sofern es eine ernste Gefährdung der Mitarbeiter bedeuten würde.
  • Macht eine Schwerbehinderung die Ausübung der Arbeit unmöglich oder schränktdiese stark ein, ist das dem Arbeitgeber ebenso mitzuteilen.

Wie du siehst, darf ein Arbeitnehmer sich in diesen Fällen sehr wohl erkundigen – und diese müssen auch wahrheitsgemäß beantwortet werden. Andernfalls hat der Arbeitgeber das Recht zur Anfechtung des Vertrages. Unter Umständen muss ein Arbeitnehmer Schadensersatz an den Arbeitgeber zahlen, wurden berechtigte Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet.

Wie gehst du am besten mit unzulässigen Fragen um?

Sollten dir solche Fragen gestellt werden, heißt es erst Mal Ruhe bewahren! Du hast das Recht solche Fragen, bis auf die Ausnahmen, nicht wahrheitsgemäß oder einfach gar nicht zu beantworten.
Zudem ist es nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht möglich im Nachhinein rechtlich belangt zu werden, wenn man nicht die Wahrheit gesagt hat. Bleib einfach locker und sachlich. Mit einer Gegenfrage oder einer Portion Schlagfertigkeit lassen sich solche Situationen gut lösen. //md