Endlich festes Einkommen! Was soll damit angestellt werden? Die VR-Bank Rhein-Neckar weiß Bescheid!

abgehn: Ab wann lohnt es sich, Geld anzulegen?

VR-Bank: Wichtig ist: So früh wie möglich mit dem Sparen anzufangen. Denn durch Zins und Zinseszins kann man schon mit niedrigeren Sparbeträgen ein kleines Vermögen aufbauen. Einige Aspekte sollten unbedingt beachtet werden.

  • Zunächst sollte man (falls vorhanden) Schulden abbauen.
  • Dann ist es wichtig, die Risiken abzusichern.

Denn falls man wegen eines Unfalls oder Berufsunfähigkeit nicht mehr arbeiten kann, wird das ein Leben lang Folgen für die Einkünfte haben.

  • Nun ist es wichtig, sich ein flexibles Polster für Unvorhergesehenes zu schaffen (zum Beispiel eine kaputte Waschmaschine, Autoreparatur etc.)
  • Ist dies alles bedacht, kann man entsprechend seiner Ziele und Wünsche seinen Vermögensaufbau angehen.

Dazu eignen sich klassische Sparpläne und Fondssparpläne. Für die Altersvorsorge eignet sich vor allem die Riesterrente, die für junge Leute vom Staat mit einem Extrabonus von 200 Euro gefördert wird. Ganz entscheidend ist die persönliche und individuelle Beratung.

 

abgehn: Welche Versicherungen sind für Studenten/Azubis notwendig?

VR-Bank: Gerade bei kleinen Einkünften ist es wichtig, die richtige Absicherung zu wählen, um für alle Fälle gerüstet zu sein.

Doch was macht bei der Vielzahl der Angebote Sinn? Zunächst braucht der Auszubildende eine Krankenversicherung. Diese zahlt bei Krankheit die Behandlungskosten und Medikamente. Bei Krankheit, die länger als sechs Wochen andauert, zahlt die Krankenkasse das Krankengeld. Als Auszubildender wird man über den Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert. Man hat freie Wahl zwischen allen Krankenkassen. Inzwischen ist der Beitragssatz bei allen Krankenkassen gleich. Unterschiede gibt es jedoch bei den Leistungen und verschiedenen Bonussystemen. War der Azubi bisher über seine Eltern privat krankenversichert, macht es Sinn, die private Krankenversicherung als Anwartschaft weiter laufen zu lassen. Wenn nämlich der Verdienst zukünftig deutlich steigt, kommt man ohne Probleme zurück in die private Krankenversicherung, ohne dass ein erneuter Gesundheitscheck notwendig ist. Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern mit versichert.

Wichtig ist auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, denn als Azubi erhält man im Falle einer Erwerbsunfähigkeit keine staatliche Rente.
Auch später zahlt der Staat nur bei Erwerbsunfähigkeit, das heißt, wenn man seinen bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, so bekommt man keine Rente vom Staat, wenn man noch einer anderen (auch schlechter bezahlten) Arbeit nachgehen kann.

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits, wenn man seinem ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Hier gilt, so früh wie möglich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, denn je jünger und gesünder man ist, desto niedriger sind die Beiträge. Ist erst eine Krankheit aufgetreten, ist eine Versicherung oft nicht mehr möglich.

Die private Haftpflichtversicherung zahlt, wenn jemand anderem einen Schaden zugefügt wird. Dies können kleine Schäden sein, wenn man sich zum Beispiel versehentlich auf die Sonnenbrille eines Freundes setzt. Sollte man einen Unfall verursachen, bei dem Personen verletzt werden, kann der Schaden jedoch schnell in die Millionen gehen. Somit ist die Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung, da sie vor existenziellen Risiken schützt. Oft ist man als Auszubildender noch mit den Eltern versichert (falls diese versichert sind und es sich um die erste Ausbildung handelt). Dies sollte unbedingt geprüft werden.

 

abgehn: Was stelle ich mit vermögenswirksamen Leistungen an?

VR-Bank: Was tun, wenn ich langfristige Wünsche habe? Hier hilft Sparen…
Aber nicht alleine! Denn der Arbeitgeber hilft mit, sich den langersehnten Traum zu erfüllen.Auch der Staat unterstützt das Vorhaben. Und wie funktioniert das?

Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag erhält der Azubi und auch der Student mit einer geringfügigen Beschäftigung vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen in Höhe von bis zu 40 Euro monatlich. Vom Staat erhält man zusätzlich Arbeitnehmersparzulage von bis zu 80 Euro pro Jahr. Auch eigene Zuzahlungen sind möglich. Angespart wird über einen festgesetzten Zeitraum von sieben Jahren. Mit Zinsen und Gewinnen kommt am Ende der Sparzeit ein ganz schönes Sümmchen zusammen.

Und welche Anlageformen eignen sich für die vermögenswirksamen Leistungen? Am bekanntesten, da staatlich gefördert, sind der Bausparvertrag und das Fondssparen. Aber auch Banksparpläne und Anlagen für die Altersvorsorge sind möglich. Die persönlichen Ziele und Wünsche des Einzelnen werden in persönlichen Beratungsgesprächen vermittelt und individuell mit dem Kunden abgestimmt.