Darf ich einen Nebenjob während der Ausbildung haben?

Viele kennen es: Am Monatsende herrscht gähnende Leere im Geldbeutel. Oftmals reicht die Vergütung während der Ausbildung nicht für die Lebensunterhaltskosten. Von dem Azubigehalt muss oft die Miete gezahlt werden, falls „Hotel Mama“ nicht mehr in Frage kommt. Dann kommen gegebenenfalls noch die Kosten für das Auto/Sprit hinzu und eingekauft werden muss auch noch. Abgesehen davon will man am Wochenende auch mal feiern gehen und etwas Geld auf den Kopf hauen. Das alles summiert sich zu einem ganzen Batzen Geld…

Nur verständlich, dass das Azubigehalt nicht ausreicht und wir uns nach Alternativen umschauen um noch etwas Kohle dazu zuverdienen. Doch darf ich einfach einem Nebenjob nachgehen?

Zu aller erst solltest du deinen Ausbildungsvertrag checken. Steht dort ausdrücklich ein Verbot für Nebentätigkeiten, kannst du die Idee von deiner neuen Geldquelle gleich wieder vergessen. Falls in deinem Vertrag keine Äußerung bezüglich eines Nebenjobs enthalten ist, musst du deinen Arbeitgeber über dein Vorhaben informieren. Er kann dir nämlich die Nebentätigkeit verbieten, wenn es zu einer Gefährdung deines Ausbildungserfolgs kommen könnte. Deshalb kläre deinen Wunsch vorher ab.
Wichtig ist, dass du das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf jeden Fall einhältst, dh. insgesamt darfst du nicht mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten und musst eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Minderjährige Azubis dürfen sogar nicht über die 40-Stunden-Woche hinaus arbeiten und sind verpflichtet mindestens 12 Stunden Ruhezeit einzuhalten (siehe JArbSchG)!

Wenn du das alles beachtest, sollte es kein Problem sein sich ein paar Groschen nebenher zu verdienen. Viele Ausbildungsbetriebe behalten sich allerdings vor, die Einwilligung für die Nebentätigkeit wieder zurückzuziehen, wenn sie merken, dass der Azubi überfordert ist und somit das Ausbildungsziel gefährdet ist.