Brutto heißt so viel wie „gesamt”:

Der Bruttolohn ist der Betrag, welcher dir auch in deinem Ausbildungsvertrag vereinbart ist, vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.

 

Netto heißt „rein”:

Der Nettolohn, beziehungsweise das Nettogehalt, ist das Geld, welches dir nach Abzug von Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträgen rein (netto) ausgezahlt wird. Erst ab einer Vergütung von 9.168 Euro (brutto) im Jahr musst du Steuern zahlen.

 

Die Sozialabgaben (alle Arten von Pflichtversicherungen) sind:

-Rentenversicherung
-Krankenversicherung
-Pflegeversicherung
-Arbeitslosenversicherung

Dass diese Versicherungen Sozialabgaben heißen, liegt daran, dass die Gelder dir zum größten Teil nicht direkt zugutekommen, sondern in allgemeine Kassen wandern, aus denen sie dann nach Bedarf an die Mitglieder ausgezahlt werden.

 

Die Höhe der Steuern richtet sich nach der Steuerklasse, sie bestimmt die Einkommenssteuer:

  • Steuerklasse I: Weder verheiratet, noch Kinder
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende
  • Die Steuerklassen III bis V: Sie gelten für verheiratete Arbeitnehmer/-innen
  • Steuerklasse VI: Ein Sonderfall für Angestellte mehrerer Unternehmen

 

Die Einkommenssteuer muss jeder zahlen, der sein Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit bezieht. Das Gehalt wird zu einem gewissen Anteil vom Arbeitgeber einbehalten und direkt ans Finanzamt weitergegeben.

 

Außerdem gibt es die Kirchensteuer, die als prozentualer Zuschlag zur Einkommenssteuer berechnet wird und direkt bei der Gehaltsabrechnung vom Finanzamt eingezogen wird. Diese muss man aber auch nur zahlen, wenn man tatsächlich einer Religionsgemeinschaft angehört.

Der Solidaritätszuschlag bemisst sich prozentual an der Lohn- oder Einkommenssteuer. Der sogenannte „Soli“ wurde 1991 von der Bundesregierung eingeführt, um die schwache Wirtschaft in Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung zu stärken.

 

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