Du willst eine Ausbildung beginnen oder bist schon mittendrin, möchtest endlich auf eigenen Beinen stehen und möglicherweise von zu Hause ausziehen?

Hier findest du ein paar Mittel und Wege, wie du neben deinem Ausbildungsgehalt deinen Geldbeutel etwas füllen kannst. Eine feste Einnahmequelle bei deiner Ausbildung, ist die Ausbildungsvergütung. Diese ist allerdings zu Beginn des Berufslebens, im Vergleich zum Gehalt eines ausgelernten Mitarbeiters, relativ gering. Trotz allem ist es möglich bereits selbstständig zu werden, wenn man gut mit seinem Geld haushaltet. Oft ist dies noch nicht bekannt, aber auch der Staat unterstützt Azubis in dieser Hinsicht auf finanziellem Wege. Man muss nur wissen, wie man solche Fördermittel in Anspruch nehmen kann und wann man dazu berechtigt ist, diese zu erhalten.

Berufsausbildungshilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz auch BAB genannt, ist eine Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit und widmet sich der betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildung. Allerdings gilt dies nur bei der ersten Ausbildung. Beginnst du bereits eine zweite oder auch eine rein schulische Ausbildung, kannst du dieses Fördermittel leider nicht beantragen. Um den Zuschuss der BAB zu bekommen, musst du einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Dies kannst du vor Ort beantragen, es gibt aber auch Antragsformulare online, die du ausfüllen und versenden kannst. Hierbei wird unter Berücksichtigung des Einkommens deiner Eltern geprüft, ob du Anspruch auf Beihilfe hast. Ist der Antrag bewilligt, erhältst du den Zuschuss über die gesamte Dauer deiner  Ausbildung. Da die Bearbeitung oftmals mehrere Wochen beansprucht, ist es enorm wichtig, dass du den Antrag frühzeitig abschickst.

Wohngeld

Das Wohngeld kannst du beantragen, wenn dir der Antrag für BAB nicht zusteht, oder du beispielsweise eine zweite Ausbildung beginnst. Es ist für volljährige Auszubildende, die sich eine eigene Wohnung oder ein Zimmer in der Nähe des Ausbildungsorts gemietet haben. Den Antrag kannst du bei der zuständigen Wohngeldstelle vorlegen.

BAföG für Schüler

Damit auch die Azubis unterstützt werden, die eine schulische Ausbildung absolvieren, gibt es das sogenannte „BAföG für Schüler“. Es handelt sich um einen finanziellen Zuschuss, den du, im Vergleich zu Studenten, nach deiner Ausbildung nicht zurückzahlen musst. Diese Leistungen sind aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und kann mit einem „SchülerBAföG“-Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung angeführt werden. Hier wird auch wieder dein möglicher Anspruch anhand des Einkommens deiner Eltern unter die Lupe genommen. Wichtig ist, dass du nur dann Anspruch auf BAföG hast, wenn du nicht mehr zu Hause bei deinen Eltern wohnst.

Kindergeld

Während der Zeit deiner Ausbildung erhalten deine Eltern weiterhin bis zu deinem 25. Lebensjahr Kindergeld. Wenn du von zu Hause ausgezogen bist, und so keine Kosten mehr für deine Eltern
durch dich entstehen, gibt es die Möglichkeit einen Abzweigungsantrag zu stellen, sodass du dein Geld selbst erhältst. Natürlich kannst du auch einfach deine Eltern fragen, ob sie dir das Kindergeld zur Verfügung stellen und dir so einiges an Bürokratie ersparen.

Nebenjob

Wenn du vorhast dir einen Nebenjob zu suchen, ist der erste Schritt, die Tätigkeit von deinem Betrieb genehmigen zu lassen. Dieser kann den Nebenjob nämlich genauso gut ablehnen, wenn
beispielsweise die Sorge besteht, dass sich die Mehrbelastung negativ auf deine Ausbildungsleistung auswirkt. Ist dein Nebenjob von deinem Arbeitgeber bewilligt, kann die Suche beginnen! Hast du eine interessante Stelle gefunden, rechne dir vorher aus, inwiefern sich das Angebot finanziell wirklich lohnt. Jobs auf 400 Euro Basis bieten sich besonders an, da du hier kaum Steuer- oder Sozialabgaben zahlen musst. Jedoch musst du darauf achten, dass du mit dem Gehalt deines Nebenjobs, nicht die Einkommensgrenze für das Kindergeld oder auch die BAB überschreitest. Ansonsten kann dies zur Folge haben, dass dir diese finanziellen Unterstützungen entweder gekürzt, oder sogar komplett gestrichen werden. //tl