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Ute Lobeck ist Personalsachbearbeiterin des Mannheimer Morgen. Für abgehn! stand sie Rede und Antwort rund um das Thema Arbeitszeugnissprache.

Interview mit Ute Lobeck, Personalsachbearbeiterin

Wie erstellen Sie ein Arbeitszeugnis?
„Grundlage ist der Bewertungsbogen des Vorgesetzten. Dieser wird in ein Zeugniserstellungstool am Computer eingetragen. Das Tool liefert Vorformulierungen, welche individuell angepasst werden. Der grundsätzliche Zeugnisaufbau ist dabei aber immer gleich: Auf die Einleitung mit allgemeinen Angaben zum Mitarbeiter (Geburtsdatum etc.) folgt ein kurzer Text über das zeugnisausstellende Unternehmen. Direkt danach kommen die Tätigkeitsbeschreibung und die jeweilige Bewertung. Das Zeugnis endet als „Fazit“ mit dem Abschlusssatz.

Worauf achten Sie als Erstes, wenn Sie ein Arbeitszeugnis lesen?
„Das Wichtigste ist, dass die vorherigen Tätigkeiten des Bewerbers auf die ausgeschriebene Stelle passen. Ist der Bewerber überhaupt für die Position geeignet? Auch die äußere Form des Zeugnisses muss ansprechend sein. Rechtschreibfehler gilt es zu vermeiden. Die Formulierungen dürfen nicht zu kompliziert sein.“

Was sind absolute No-Go‘s im Arbeitszeugnis?
„Ein schlechtes Zeichen ist es immer, wenn das Arbeitszeugnis extrem kurz gefasst ist. Das spricht dafür, dass sich der Personaler keine Gedanken individuell zum Mitarbeiter gemacht hat und kurze Standardphrasen verwendet. Aufmerksam werde ich auch bei vielen Passivformulierungen („Herrn Mustermann wurden… übertragen“) und Relativierungen („im Großen und Ganzen“, „insgesamt“, „war bemüht“, „zeigte Interesse“, „war bestrebt“). Diese sprechen nicht für den Bewerber.

Woran erkennen Sie ein gutes bzw. sehr gutes Arbeitszeugnis?
„Sehr gute und gute Zeugnisse sind ausführlich geschrieben. Sowohl Tätigkeitsbeschreibung und Bewertung, als auch der Schlusssatz sind detailliert und positiv. Ich achte im Schlusssatz zusätzlich darauf, ob das Unternehmen den Weggang des Mitarbeiters bedauert


Keine Angst, hier droht kein Sitzenbleiben

Doch was gibt es zu beachten?
Ein Arbeitszeugnis gibt Auskunft über die Art und Dauer deiner Tätigkeit als Arbeitnehmer, sowie über deine Leistungen, Kenntnisse und zuletzt dein Verhalten. Arbeitszeugnisse sind also eine Art individueller Eignungsnachweis bei einer Bewerbung um deinen neuen Arbeitsplatz. Dein Arbeitszeugnis ist eines der wichtigsten Dokumente für den Personalentscheider. Je nach Aussage des Arbeitszeugnisses kann es deine Chancen, den Job zu bekommen, erhöhen, aber eben auch verringern.

Je nach Grund der Ausstellung wird unterschieden zwischen

  • Abschlusszeugnis: Das Beschäftigungsverhältnis ist beendet. Das Zeugnis ist deshalb in der Vergangenheit verfasst. Der häufigste Ausstellungsgrund ist die Kündigung.
  • Zwischenzeugnis: Das Beschäftigungsverhältnis dauert nach wie vor an. Das Zeugnis ist im Präsens geschrieben. Ein Grund für die Ausstellung kann z.B. ein interner Vorgesetztenwechsel sein.

Darüber hinaus werden die Arbeitszeugnisse nach ihrer Aussagekraft unterteilt:

  • Einfaches Arbeitszeugnis: Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet deine Personalien und Angaben zu Art und Dauer deiner Beschäftigung. Es enthält keine Leistungsbewertung. Das einfache Zeugnis ist vor allem dazu gedacht, dass du als Arbeitnehmer einen lückenlosen Nachweis über deinen bisherigen Berufsweg führen kannst.
  • Qualifiziertes Zeugnis: Das qualifizierte Arbeitszeugnis umfasst, zusätzlich zu den Informationen des einfachen Arbeitszeugnisses, viel detailiertere Angaben zu deinen Arbeitsbereichen und eine Leistungsbeurteilung.

Den Grad der Zufriedenheit drückt dein Arbeitgeber über die Leistungsbeurteilung aus. Kriterien können bspw. Fachkenntnisse, Leistungsbereitschaft, Arbeitsqualität und -tempo sein. Zu diesem Zweck sind in der Leistungsbeurteilung Formulierungen enthalten, die sich relativ einfach in Schulnoten überführen lassen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Schwammig formulierte oder weniger positive Bewertungen können sich erheblich auf deine Einstellungschancen auswirken. Achte deshalb genau auf die Formulierungen. Gegebenenfalls kannst du von deinem (ehemaligen) Arbeitgeber eine Nachbesserung fordern. Denn dieser hat eine sogenannte „Wohlwollenspflicht“, d.h. er darf dir durch die Formulierungen im Zeugnis nicht deinen weiteren beruflichen Werdegang erschweren.


Formulierungen deuten

Hier findest du einige Beispiele für Arbeitszeugnis-Formulierungen und ihre Bedeutung in Noten ausgedrückt:

NOTE     FORMULIERUNG
1               stehts zu unserer vollsten/größten/äußersten Zufriedenheit
1-2           zu unserer vollsten Zufriedenheit
2              stehts zu unserer vollen Zufriedenheit
3              zu unserer vollen Zufriedenheit/stets zu unserer Zufriedenheit
4              zu unserer Zufriedenheit
5              insgesamt/im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit

Du merkst schon, obwohl sich “volle Zufriedenheit“ bereits total positiv anhört, gibt es immer noch Luft nach oben. Ein gutes und/oder sehr gutes Arbeitszeugnis erkennst du vor allem an Superlativen (vollste, größte, äußerste) und Adverbien mit zeitlichem Bezug (stets, immer, jederzeit). Wenn du das beachtest, kannst du jedes Arbeitszeugnis relativ leicht in Schulnoten einteilen.