09 / 07 / 2021 | Berufsstart

How to survive- Wohngeld und BAföG

How to survive – Wohngeld und BAföG

Eine Ausbildung ist nicht immer leicht – vor allem dann nicht, wenn einem die finanziellen Mittel zum Überleben fehlen. Doch es gibt finanzielle Unterstützung für Auszubildende, auf die jeder Azubi Anspruch hat.

Hier ein paar Möglichkeiten:

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Dies ist eine finanzielle Unterstützung, die du bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen kannst. BAB bezuschusst dir zusätzlich beispielsweise die Fahrtkosten zu deiner Arbeitsstelle. Das Gute daran: Diesen finanziellen Zuschuss musst du nicht zurückzahlen, sondern nur bestimmte Bedingungen erfüllen, um Anspruch auf BAB zu haben. Diese kannst du auf folgender Homepage nachlesen:

https://karriere.unicum.de/erfolg-im-job/gehalt-finanzen/finanzielle-unterstuetzung-ausbildung

  • Kindergeld

Das Kindergeld steht dir zu, wenn du unter 25 Jahre alt bist und eine Ausbildung machst. Es ist dafür gedacht, dass du in deiner Ausbildung oder deinem Studium finanziell unterstützt wirst, sei es, damit du dir deinen Einkauf oder auch Freizeitaktivitäten leisten kannst. Falls du nicht mehr daheim wohnst, kannst du auch einen Abzweigungsantrag stellen, damit du direkt das Geld erhältst.

  • Wohngeld

Dieses bekommst du, wenn du keinen Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hast. Das Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für volljährige Azubis, sodass du dir deine eigene Wohnung/dein eigenes WG-Zimmer leisten kannst. Auch um das Wohngeld zu bekommen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Vorlage des Ablehnungsbescheids des BAB
  • Die Vorlage, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und deine Mietkosten selbst tragen musst
  • Du bist älter als 18 Jahre

  • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Falls du dich für eine schulische Ausbildung entschieden hast, erhältst du normalerweise kein BAB. Mithilfe des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) bekommst du während deiner Ausbildung finanzielle Unterstützung. Das BAföG in der Ausbildung muss auch nicht zurückgezahlt werden.

Die Höhe deines BAföG errechnet sich aus der Höhe deines Einkommens, sowie dem Einkommen deiner Eltern bzw. deines Partners/deiner Partnerin. Deinen BAföG-Antrag kannst du beim zuständigen Amt für die Ausbildungsförderung in deiner Stadt stellen.

Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung hast du, wenn:

  • du höchstens 30 Jahre alt bist;
  • du schon eine Ausbildung beendet hast, die 2 Jahre dauerte;
  • es sich bei deiner aktuellen Ausbildung um deine Erstausbildung in diesem Bereich handelt.

Je nachdem, in welcher Lebenslage du dich befindest, variiert das BAföG. Es wird berücksichtigt, ob du zum Beispiel bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast oder nicht und ob du noch bei deinen Eltern wohnst. Du kannst mit einem monatlichen BAföG zwischen 231€ und 587€ rechnen.

Trau dich, rede mit deinem Ansprechpartner im Unternehmen oder recherchiere online, auf welche Zuschüsse du Anspruch hast.

 

 

Bild: myStipendium.de